Test aufgrund der Corona Einreiseverordnung
Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Seit dem 16.12.2020 ist eine Testung bei Urlaubsrückkehr aus Risikogebieten nur noch als Eigenleistung möglich und muß daher vom Patienten selbst bezahlt werden !
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Ob Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, können Sie dieser Liste des RKI entnehmen.
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Seit dem 8. November müssen Sie sich über eine digitale Einreiseanmeldung anmelden, wenn Sie
sich bis zu 10 Tage vorher in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
Auf der Homepage www.einreiseanmeldung.de geben Sie die Informationen zu ihren Aufenthalten
der letzten 10 Tage an.
Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhalten Sie eine PDF-Datei als
Bestätigung.
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Für Einreisende nach NRW aus allen vom Robert-Koch Institut aufgelisteten Risikogebieten ( abgese-hen von Großbritannien und Südafrika, für die u.g. Sonderregelungen gelten) gibt es eine Quarantäne-pflicht nur dann, wenn sie keine Einreisetestung vornehmen lassen. Dei Einreisetestung ist durch eine Schnell- oder PCR-Testung binnen maximal 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise zu erfüllen
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Jeder , der aus Großbritannien oder Südafrika nach NRW eingereist ist oder einreist, muss sich verpflichtend nachträglich beim Gesundheitsamt melden. Diese Personen müssen sich sofort für 10 Tage in Quarantäne begeben. Die zehn Tage werden ab dem Tag der Ausreise aus den betreffenden Ländern gerechnet. Zudem müssen sich die betroffenen Personen unmittelbar vor oder bei der Einreise und dann nochmals nach 5 Tagen auf das Coronavirus testen lassen.
Fällt der Test nach 5 Tagen negativ aus, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden.
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Wenn Sie Fragen zu den Vorschriften haben, wenden Sie sich am besten direkt an Ihr
per e-Mail an die Adresse: oder
per Telefon an die Hotline des Kreises Borken mit der Rufnummer: 02861/681-1616
(montags bis freitags in der Zeit von 8:30 bis 12:30 Uhr)
