Test für MitarbeiterInnen
in medizinischen Einrichtungen
und der Pflege
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Seit dem 15. Oktober 2020 können sich in NRW MitarbeiterInnen aus medizinischen Einrichtungen und der Pflege alle 7 Tage kostenfrei testen lassen.
Wichtig ist, dass die zu testenden Personen eine Bestätigung des Arbeitgebers beim Arzt vorlegen. (Tagespflegepersonen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Borken erhalten von den Fachberaterinnen eine solche Bescheinigung).